Personal für Eisenbahnverkehrsunternehmen, bundesweit
Disponenten von hinten an Bildschirmen mit Gleisplänen, durch das Fenster ein nächtlicher Rangierbahnhof mit Güterwagen

Bahnpersonal für Eisenbahn­verkehrs­unternehmen

LOK-SEC überlässt Triebfahrzeugführer, Lokrangierführer, Rangierbegleiter und Wagenmeister bundesweit an Eisenbahnverkehrsunternehmen, Einsatzdauer und Schichtzyklus nach Absprache mit Ihnen. Sie nennen Klasse, Baureihen und Strecken, die Disposition schlägt Personal mit den passenden Nachweisen vor.

Berufsgruppen
Triebfahrzeugführer, Lokrangierführer, Rangierbegleiter, Wagenmeister
Personal
nur eigene, fest angestellte Fachkräfte
Disposition
rund um die Uhr erreichbar

Welche Berufsgruppen und Qualifikationen wir stellen

Ein Triebfahrzeugführer mit Klasse B nützt Ihnen nichts, wenn die Baureihe fehlt oder die Streckenkunde verfallen ist. Deshalb fragen wir bei jeder Anfrage nach den Merkmalen, die auf der Zusatzbescheinigung stehen oder die Ihr Einsatz verlangt.

Was wir für die Personalauswahl von Ihnen wissen müssen
BerufsgruppeMerkmale für die Auswahl
TriebfahrzeugführerKlasse B (B1 Personenverkehr, B2 Güterverkehr), Baureihen, Zugbeeinflussung (PZB, LZB, ETCS), Streckenkunde auf Ihren Relationen
LokrangierführerKlasse A für Rangierfahrten, Rangierlok-Baureihen, Ortskenntnis, Bremsprobeberechtigung
RangierbegleiterBremsprobeberechtigung, Wagenprüfer-Stufe, Gefahrgutkenntnisse (GGVSEB/RID)
WagenmeisterWagenprüfer Stufe 1 bis 4 (Güterwagen), Bremsprobe; Reisezugwagen nach den Regeln Ihres EVU

Streckenkunde verfällt nach einem Jahr ohne Fahrt. Wir fragen deshalb nach dem Datum der letzten Fahrt, nicht nur nach „Strecke bekannt: ja“. Für Fahrten im Baugleis reicht Klasse A.

Einsatzmodelle

  • Kurze Überlassung

    Für einen begrenzten Zeitraum, etwa bei Personalengpässen, zum Fahrplanwechsel, für Sonderverkehre oder Bauzüge. Wie lange der Einsatz dauert, legen wir mit Ihnen fest. Je kürzer er ist, desto wichtiger ist, dass Baureihe und Strecke schon zur Person passen.

  • Längere Überlassung

    Mehrere Monate fest im Umlauf oder Dienstplan Ihres Betriebs, den Schichtzyklus stimmen wir mit Ihnen ab. Dieselbe Person bleibt dabei grundsätzlich höchstens 18 Monate bei Ihnen.

Von der Anfrage bis zum ersten Dienst

  1. Anfrage

    Berufsgruppe, Anzahl, Zeitraum, Einsatzort, Baureihen und Strecken. Am schnellsten geht es über die Personalanfrage.

  2. Überlassungsvertrag in Textform

    Den Überlassungsvertrag schicken wir Ihnen per E-Mail. Sie nennen uns darin Tätigkeit, nötige Qualifikation und die Arbeitsbedingungen Ihrer vergleichbaren eigenen Beschäftigten.

  3. Namentliche Benennung

    Vor Einsatzbeginn benennen wir jede Person namentlich mit Bezug auf den Vertrag, in Textform.

  4. Einweisung bei Ihnen

    Ihr Betrieb unterweist über Gefahren und Arbeitsschutz, schult nach Ihrem Sicherheitsmanagementsystem und stellt die Zusatzbescheinigung aus.

Nachweise: was wir vor dem Einsatz abgleichen

Diese Unterlagen gleichen wir vor dem Einsatz ab. Kopien bekommen Sie auf Wunsch sofort.

Geprüfte Unterlagen
Triebfahrzeugführerscheinvom Eisenbahn-Bundesamt ausgestellt, 10 Jahre gültig
Bisherige BefähigungenNachweis nach Anlage 12 TfV: Klasse, Baureihen, Infrastruktur
TauglichkeitErgebnis mit Gültigkeitsdatum
Allgemeine FachkenntnisseNachweis der Überprüfung alle 3 Jahre
SpracheDeutsch mindestens B1 oder deutscher Schulabschluss
Wagenprüfer, BremsprobeStufe nach VDV-Schrift 758, Bremsprobeberechtigung
StreckenkundeStrecken mit Datum der letzten Fahrt

Rechtlich sauber überlassen

Das regeln wir für Sie, und das sollten Sie vorher wissen.

  • Erlaubnis liegt vor

    LOK-SEC hat die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Den Bescheid zeigen wir Ihnen auf Wunsch.

  • Nur eigene Fachkräfte

    Wer bei Ihnen fährt, rangiert oder Wagen prüft, ist fest bei der LOK-SEC GmbH angestellt. Subunternehmer setzen wir nicht ein.

  • Vertrag per E-Mail

    Den Überlassungsvertrag bekommen Sie per E-Mail, ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Jede Person benennen wir Ihnen vor dem ersten Dienst namentlich.

  • Arbeitsschutz vor Ort

    Im Einsatz gelten Ihre betrieblichen Regeln. Sie unterweisen unsere Leute wie eigenes Personal.

  • Nicht möglich: Betriebe des Baugewerbes

    An Gleisbaufirmen und andere Baubetriebe dürfen wir grundsätzlich kein Personal überlassen. Fährt Ihr EVU Bauzüge für eine Baufirma, ist das kein Hindernis.

Fragen von Auftraggebern

Was beschleunigt eine Personalanfrage?

Am schnellsten geht es, wenn Klasse, Baureihen und Strecken schon in der Anfrage stehen, dann müssen wir nicht nachfragen.

Welche Nachweise bekommen wir vor dem Einsatz?

Mit dem Personalvorschlag nennen wir Ihnen Qualifikationen und Gültigkeitsdaten der vorgeschlagenen Personen: Triebfahrzeugführerschein, Klasse, Baureihen, Tauglichkeit mit Gültigkeitsdatum, Streckenkunde, bei Wagenpersonal die Stufe nach VDV-Schrift 758. Die Nachweise selbst bekommen Sie auf Wunsch sofort, soweit Ihr Einsatz sie erfordert.

Wer ist für die Eignung des Personals verantwortlich?

Das einsetzende EVU. Es stellt die Zusatzbescheinigung aus, schult nach seinem Sicherheitsmanagementsystem und unterweist im Arbeitsschutz. LOK-SEC übernimmt vorher den Abgleich der Nachweise mit Ihren Anforderungen, die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Weitere Fragen von Unternehmen beantworten die FAQ.

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