
Rangierpersonal für Ihren Betrieb (m/w/d)
Lokrangierführer und Rangierbegleiter arbeiten im Rangierdienst als Team: einer fährt die Rangierlok, der andere kuppelt, sichert und lotst per Funk. Für die Auswahl zählen Klasse A, Rangierlok-Baureihen und die Berechtigungen, die in Ihrer Anlage gebraucht werden.
- Lokrangierführer
- Triebfahrzeugführerschein, bisherige Befähigung Klasse A
- Rangierbegleiter
- Lehrgang und Berechtigungen nach Unternehmensregeln
- Wagenprüfung
- Stufe 1 und 2 nach VDV-Schrift 758
Wer im Rangierdienst welche Aufgabe hat
Der Lokrangierführer fährt, der Rangierbegleiter sichert. Beide brauchen unterschiedliche Nachweise, und beide können je nach Berechtigung Aufgaben übernehmen, für die sonst eine weitere Person kommen müsste.
| Punkt | Lokrangierführer | Rangierbegleiter |
|---|---|---|
| Kernaufgabe | Rangierlok fahren, Wagen umsetzen, Züge bilden, Anschlussgleise bedienen | Kuppeln und entkuppeln, Rangierfahrten an der Spitze sichern, Weichen umstellen, per Funk lotsen |
| Pflichtnachweis | Triebfahrzeugführerschein und Zusatzbescheinigung Klasse A mit Baureihen und Infrastruktur (Anlage 2 TfV) | kein gesetzlich vorgeschriebener Bildungsgang; Lehrgang und Berechtigungen nach den Regeln des Unternehmens |
| Häufige Zusätze | Bremsprobeberechtigung, Wagenprüfer-Stufe, Gefahrgutunterweisung | Bremsprobeberechtigung, Wagenprüfung Stufe 1 und 2, Hemmschuh am Ablaufberg |
| Grenze | Zugfahrten über die freie Strecke nur mit Klasse B | fährt nicht selbst |
Was wir für die Auswahl von Ihrer Anlage wissen müssen
Rangierbetrieb ist örtlich. Ein Rangierbegleiter vom Ablaufberg arbeitet anders als einer in der Hafenbahn. Diese Angaben entscheiden, wer bei Ihnen schnell und sicher arbeitet:
Art der Anlage
Rangierbahnhof mit Ablaufberg, Flachrangieren, Güterbahnhof, Hafenbahn, Werks- oder Anschlussbahn, Terminal im Kombinierten Verkehr.
Baureihen Ihrer Rangierloks
Jede Baureihe steht einzeln auf der Zusatzbescheinigung des Lokrangierführers. Fehlt sie, braucht es vor dem ersten Dienst eine Schulung.
Rechtlicher Rahmen der Anlage
Rangiert das Personal nur in Werkstätten oder Waschanlagen, gilt die TfV nicht, dann zählen Ihre eigenen Regeln. In Abstellgleisen und Rangierbahnhöfen gilt sie immer. Sagen Sie uns, wo gerangiert wird.
Berechtigungen im Einsatz
Sollen Rangierbegleiter Bremsproben machen oder Wagen nach VDV-Schrift 758 prüfen (Stufe 1 vor der Rangierfahrt, Stufe 2 nach der Abstellung)? Dann suchen wir gezielt nach diesen Berechtigungen.
Gefahrgut
Werden bei Ihnen Kesselwagen oder andere Gefahrgutwagen rangiert, braucht das Rangierpersonal eine Unterweisung nach RID Kapitel 1.3. Nennen Sie uns die Güter, die in Ihrer Anlage bewegt werden.
Schichtlage
Viele Rangierbahnhöfe laufen rund um die Uhr. Nennen Sie Früh-, Spät- und Nachtbedarf und die Wochenenden, damit Ruhezeiten und Ablösungen von Anfang an eingeplant sind.
Was Ihr Betrieb vor dem ersten Dienst vorbereitet
Überlassenes Rangierpersonal arbeitet nach Ihren Weisungen und Ihren örtlichen Regeln. Damit der erste Dienst nicht mit Warten beginnt, gehen Sie diese vier Schritte vorher durch.
Tauglichkeitsanforderung festlegen
Legen Sie fest, welche Tauglichkeitsuntersuchung Sie verlangen, zum Beispiel nach VDV-Schrift 714. Wir gleichen das mit den Nachweisen ab, bevor wir jemanden vorschlagen. Mit dem Personalvorschlag nennen wir Ihnen die Tauglichkeit mit Gültigkeitsdatum.
Ausrüstung klären
Die komplette Arbeitsausrüstung stellt LOK-SEC. Nennen Sie uns vorab die örtlichen Betriebsmittel, mit denen im Dienst gearbeitet wird, zum Beispiel Hemmschuhe am Ablaufberg.
Zusatzbescheinigung für Lokrangierführer
Fällt Ihre Anlage unter die TfV, stellt Ihr Unternehmen als einsetzendes EVU die Zusatzbescheinigung aus, mit Baureihen und Infrastruktur.
Unterweisung und örtliche Einweisung
Vor dem ersten Dienst unterweisen Sie unsere Leute über die Gefahren Ihrer Anlage, wie Ihr eigenes Personal. Dazu kommt die Einweisung in Gleisplan, Funkkanäle, Haltepunkte und Besonderheiten wie Gefällestrecken.
Fragen von Betriebsleitern zum Rangierpersonal
Darf ein Lokrangierführer mit Klasse A auch Überführungsfahrten machen?
Nur als Rangierfahrt. Klasse A deckt Rangierfahrten ab, also Fahrten in Bahnhöfen und Anlagen sowie im Baugleis (§ 2 Nr. 8 TfV). Eine Überführung über die freie Strecke ist eine Zugfahrt und braucht Klasse B auf der Zusatzbescheinigung. Planen Sie solche Fahrten ein, fragen Sie gezielt nach einem Triebfahrzeugführer mit Klasse B.
Können Rangierbegleiter bei uns auch Wagen prüfen?
Ja, mit der passenden Stufe nach VDV-Schrift 758: Stufe 1 vor der Rangierfahrt, Stufe 2 nach der Abstellung. Viele Rangierbegleiter-Lehrgänge enthalten beide Stufen und die Bremsprobeberechtigung. Für die Prüfung vor der Zugfahrt (Stufe 3 und 4) brauchen Sie einen Wagenmeister.
Stellen Sie Rangierpersonal für Werks- und Hafenbahnen?
Ja, der Einsatz ist in Rangierbahnhöfen sowie in Werks-, Hafen- und Anschlussbahnen möglich. Ausgenommen sind Betriebe des Baugewerbes, in die nach § 1b AÜG grundsätzlich nicht überlassen werden darf. Wichtig ist vorher, ob die Anlage unter die TfV fällt, weil das die nötigen Nachweise bestimmt. LOK-SEC setzt Rangierpersonal bundesweit ein.
Wie viele Personen braucht eine Rangierschicht?
Das legt Ihre örtliche Regelung fest, nicht der Personaldienstleister. Bei geschobenen Rangierfahrten steht in der Regel ein Rangierbegleiter an der Spitze und lotst den Lokrangierführer per Funk. Nennen Sie uns die Besetzung Ihrer Schichten, dann planen wir Team und Ablösung danach.
Rangierpersonal anfragen
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Quellen und Stand der Angaben (6)
- Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), §§ 1, 2, 5 und Anlage 2 TfV, abgerufen 10/2026
- § 11 AÜG: Arbeitsschutz beim Entleiher und § 1b AÜG: Baugewerbe, abgerufen 10/2026
- VDV-Schrift 758, Wagenprüfung der Stufen 1 und 2, abgerufen 10/2026
- Verwaltungsvorschrift Brandenburg zur VDV-Schrift 714 (Tauglichkeit), abgerufen 10/2026
- Deutsche Eisenbahn Akademie / WBS: Weiterbildung Rangierbegleiter (Anbieterangabe), abgerufen 10/2026
- BERUFENET: Rangierbegleiter/in, abgerufen 10/2026